Geld verdienen per Erledigung von Mikrojobs über eine App – lohnt sich das?

| 3. Februar 2016 | 4 Kommentare

AppJobber IconMit dem Smartphone Geld verdienen – das hört sich gut an und ist wahrscheinlich für manche attraktiv. Werden Apps, die Mikrojobs vermitteln, ein neuer Trend? Oder schießen sich die Apps mit lächerlich bezahlten Aufträgen ins Aus? Wir beleuchten heute einen neu entstehenden Markt, über den noch viel zu sprechen sein wird.

So funktionieren Mikrojob-Apps

Mikrojob-Apps bieten die Möglichkeit, relativ einfache Aufgaben, die mit wenig Zeitaufwand verbunden sind oder nur einmalig durchzuführen sind, auszuschreiben. Für die Nutzer der App halten sie eine Auswahl von Angeboten bereit, die man annehmen und erledigen kann. Die Jobber treten einer Community bei, in der sie über Auszeichnungen zusätzlich motiviert werden sollen, weitere Mikrojobs anzunehmen.

Vertreter dieser hierzulande noch recht neuen Apps sind zum Beispiel AppJobber oder Streetspotr.

Grafischer Aufbau einer Mikrojob-App am Beispiel von Streetspotr. Auf der Karte werden die verfügbaren Jobs mit einer Stecknadel gezeigt. Tippt man auf den Kurztext, kommt man auf die Detailseite des jeweiligen Mikrojobs und kann den Job annehmen, wodurch er für andere Nutzer gesperrt wird.

Grafischer Aufbau einer Mikrojob-App am Beispiel von Streetspotr. Auf der Karte werden die verfügbaren Jobs mit einer Stecknadel gezeigt. Tippt man auf den Kurztext, kommt man auf die Detailseite des jeweiligen Mikrojobs und kann den Job annehmen, wodurch er für andere Nutzer gesperrt wird.

Bezahlt wird ein Trinkgeld…

Allerdings sind diese Apps für die Jobber finanziell nicht gerade attraktiv, denn für die Erledigung dieser „Jobs“ wird so gut wie nichts bezahlt. Dafür sind die Anforderungen zum Teil relativ hoch.

So soll zum Beispiel ein Auftragnehmer für einen Euro Krankenhäuser melden, deren Adresse der Anbieter noch nicht erfasst hat. Dazu muss natürlich ein Abgleich mit einer Liste bereits bekannter Krankenhäuser stattfinden. Hier steht der Zeitaufwand in keinem Verhältnis mit der Entlohnung.

In einem anderen Angebot soll der „Jobber“ Plakatwände fotografieren und eine Gegend nach Plakaten absuchen – dafür gibt es ganze zwei Euro. Nutzer können auch nach neu eröffneten oder geschlossenen Kinos suchen, Promotion-Aktionen in Verbrauchermärkten überprüfen, Fotos von Bauprojekten machen, etc.

Gut ist, dass lokale Jobs in einer Karte angezeigt werden. Negativ fällt auf, dass kaum Jobs vorhanden sind. Wenn ich eine Großstadt wie Hamburg überprüfe, und dort eigentlich nur zwei Jobs mit verschiedenen Standorten auftauchen, bei denen 2 bis 4 Euro verdienen kann, dann erscheint das nicht besonders attraktiv.

In Hamburg ließ bei unserem Test die Firma Beiersdorf eine Nivea-Promotion in Drogeriemärkten überprüfen. Der „Jobber“ soll für 4 Euro eine ganze Liste abarbeiten, die aus 15 Einzelaufgaben besteht, darunter soll er sechs verschiedene Regale fotografieren (Achtung: dazu braucht man eigentlich eine Fotoerlaubnis der Drogeriemarktkette), Aktionselemente prüfen, Displays suchen und Couponblöcke zählen. Und das alles für ganze 4 Euro.

Ein Check auf dem Land ergab keine Job-Angebote.

Zum Verwechseln ähnlich: AppJobber aus Deutschland macht es ähnlich wie Streetspotr.

Zum Verwechseln ähnlich: AppJobber aus Deutschland macht es ähnlich wie Streetspotr.

Das Problem bei diesen Apps liegt in der Ausnutzung der Jobber, die hier auf einen Stundenlohn von 1 – 2 Euro kommen, dabei weder sozialversichert, unfallversichert oder sonst irgendwie geschützt sind. Man hat den Eindruck, dass hier Arbeiten ausgeschrieben werden, deren Erledigung durch Mitarbeiter um ein Vielfaches teurer wäre.

Solche Mikrojobs können international durchaus sinnvoll sein, ob sie in Deutschland funktionieren, ist fraglich. In Ländern mit sehr geringem Einkommensniveau können solche Apps dagegen sehr hilfreich sein, um arbeitslosen Menschen zumindest ein kleines Einkommen zu verschaffen.

Die Anbieter der Micro-Jobs profitieren von niedrigen Kosten

Die Verdienste stehen unseres Erachtens nach in keinem Verhältnis zum Aufwand – und die Jobs müssten eigentlich besser bezahlt werden. Wir können uns kaum vorstellen, dass es viele Menschen gibt, die diese Jobs attraktiv finden. Gut, eine Möglichkeit wären Rentner, die etwas zu tun haben möchten und das Gefühl brauchen, dass sie noch einen Beitrag leisten können. Aber selbst die sollten eher ein Ehrenamt übernehmen, als einen bis vier Euro für einen solchen Auftrag zu kassieren.

Aus Sicht der Anbieter können die Apps bei der Erledigung von Aufgaben helfen, für die man keine Vorkenntnisse braucht und für die die eigenen Mitarbeiter zu teuer sind.

Die Frage ist, ob man für die Niedrigstentlohnung überhaupt Leute findet, die diese „Mikrojobs“ erstens annehmen und zweitens auch in der gewünschten Qualität fertigstellen.

Vorsicht ist bei den Auftragnehmern angesagt

Die Nutzer sollten nicht jeden Niedrigstlohn akzeptieren, sondern sich nur auf „Mikrojobs“ (eigentlich ist es nicht einmal das) einlassen, nachdem Sie ihren Zeitbedarf anhand der Aufgabenliste realistisch eingeschätzt und mit der Bezahlung abgeglichen haben. Wer sich für so einen 1 Euro-Job ins Auto setzt und zu einem Zielort fährt, hat schon draufbezahlt und bekommt weniger raus, als er eingesetzt hat.

Die Nutzer müssen auch darauf achten, ob sie sich mit der Erledigung des Mikrojobs nicht in Gefahr bringen oder gegen Gesetze oder Rechte anderer verstoßen. Wer zum Beispiel ohne Genehmigung Fotos in Drogeriemärkten aufnimmt, kann Probleme bekommen. Das gilt auch für das Ausspähen von Konkurrenten der Aufraggeber oder das Sammeln von Daten, ohne zu wissen, was hinterher mit den Daten passiert.

Die Betreiber übernehmen eine Art Basis-Buchhaltung für den Erlediger der Aufträge. So werden Rechnungen automatisch erstellt und bei Erreichen eines definierten Mindestbetrages kann der Nutzer die Auszahlung einfordern. Für eine eventuell fällige Versteuerung ist der Nutzer allein verantwortlich. Interessant wird es, wenn ein Nutzer sehr regelmäßig solche Aufträge für einen Auftraggeber erledigt – da ist sicher noch eine arbeitsrechtliche Bewertung nötig.

Es ist angeraten, bei der Registrierung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der App genau durchlesen, da finden sich schon einige interessante Formulierungen.

Kurz zusammengefasst: Die Nutzer sind für alles verantwortlich, was sie auf der Plattform und über die Plattform tun, der App-Herausgeber ist für nichts verantwortlich.

Bei Rechtsverletzungen soll der Nutzer nach den Bedingungen des Betreibers auch gleich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten des Plattformbetreibers übernehmen. Immerhin wird zugesagt, dass die Nutzerprofildaten nicht zu Werbezwecken verkauft werden.

Zusammenfassende Bewertung

Mit den Mikrojob-Apps können Unternehmen und Organisationen kleinere Arbeiten, für die keine Vorkenntnisse erforderlich sind,  sehr günstig durch selbstständige Auftragnehmer erledigen lassen.

Die Auftragnehmer arbeiten nur für ein Taschengeld, tragen das volle Risiko selbst und können nur hoffen, dass in ihrer Region genug Mikrojobs zur Verfügung stehen.

Wir sehen auch einige juristische Ansatzpunkte bei der Bewertung des Geschäftsmodells, die sich bei weiterer Verbreitung dieser Apps noch ergeben werden.

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Kategorie: Ratgeber

Information zum Autor des Beitrages ()

Markus Burgdorf startete App-kostenlos.de im Januar 2010 und hat seitdem über 10.000 Apps getestet. Mittlerweile berät er über die App Agency App-Herausgeber in den Bereichen Vermarktung von Apps, Entwicklung von Apps, Internationalisierung und arbeitet mit seinen Kunden daran, das Nutzererlebnis bei der Verwendung von Apps zu verbessern.

Kommentare (4)

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  1. Hans sagt:

    Kann ich nur unterstreichen! Ich habe es mal ein Jahr lang gemacht. 80% waren Aufträge, wo es nur um ein Foto von einem Gebäude ging. Dafür stieg man dann im Ranking nach oben und bekam einen „Titel“. 🙂 Ich möchte nicht wissen, was die an diesen Fotos verdienen, denn eine Verwendung dafür gibt es garantiert! Andere „Aufträge“ mussten auch sehr schnell erledigt werden, denn sonst war schon jemand anderes vor Ort, also umsonst hingefahren“.

  2. Danke für den Erfahrungsbericht. Mich würde noch interessieren, wieviel Du durchschnittlich pro Auftrag verdient hast und ob es auch Probleme gab?

  3. Hans sagt:

    Durchschnittlich war es ein Euro! Sehr selten gab es mal vier Euro, das waren dann die Jobs, wo es in den Grenzbereich ging… Fotos im Supermarkt. Probleme gab es nur darin, dass „Spots“, die als lukrativ angekündigt wurden, nicht angeboten wurden. Ich denke, da wird gesiebt, bedeutet…. nicht jede(r) bekommt jeden Job.

    Man muss schon sehr flexibel und schnell sein, um am Tag fünf Euro zu verdienen und das geht auch nur in Großstädten.

    Positiv fand ich die Aktion, Gebäude zu fotografieren, die einen Behindertengerechten Eingang hatten. Der Job wurde nicht bezahlt, aber da ging es mir auch um die Sache, obwohl ich annehme, dass auch damit Geld verdient wurde.

  4. Danke für die Ergänzung. Das bestätigt meinen Eindruck.

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